
Immobilienverrentung · Region Ingolstadt
Verkaufen Sie Ihre Immobilie und bleiben Sie trotzdem darin wohnen – lebenslang, im Grundbuch abgesichert. Wir rechnen ehrlich vor, ob sich das für Sie lohnt.
„Viele unserer Kunden haben ein abbezahltes Haus – und eine Rente, die nicht reicht.“
Die Immobilie ist oft das größte Vermögen im Ruhestand, aber es steckt in Wänden fest. Bei der Verrentung verkaufen Sie und behalten ein lebenslanges WohnrechtDas Recht, die Immobilie selbst zu bewohnen. Es wird im Grundbuch eingetragen und gilt lebenslang. Vermieten ist damit in der Regel nicht erlaubt. oder einen NießbrauchUmfassendes Nutzungsrecht: Sie dürfen selbst wohnen oder vermieten. Dafür tragen Sie meist auch laufende Kosten und kleinere Reparaturen..
Fahren Sie mit der Maus über die unterstrichenen Begriffe – wir erklären Fachwörter, statt sie vorauszusetzen.
Werkzeug 1 · Verrentungsrechner
Schieben Sie die Regler. Die Rechnung zeigt eine grobe Spanne, wie sie Anbieter typischerweise kalkulieren.
Mögliche Einmalzahlung
Beispielrechnung mit vereinfachten Annahmen (Sterbetafel, 3 % Zins, 3,5 % Mietwert p. a.). Ersetzt keine Beratung und kein Gutachten.
Werkzeug 2 · Ihr Weg
Beim Scrollen sehen Sie, wo Sie gerade wären.
Woche 1
Wir hören zu: Was brauchen Sie, wer soll später erben, wie lange möchten Sie bleiben? Kein Formular, kein Druck.
Woche 2–3
Ein unabhängiger Sachverständiger bewertet Ihre Immobilie. Das Gutachten gehört Ihnen – auch wenn Sie sich am Ende dagegen entscheiden.
Woche 4
Wir legen mehrere Angebote nebeneinander und rechnen Ihnen vor, was nach allen Kosten wirklich übrig bleibt.
Woche 6
Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht wird an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Damit ist es auch bei einem Weiterverkauf geschützt.
Woche 8
Das Geld kommt auf Ihr Konto. Sonst ändert sich: nichts. Gleicher Schlüssel, gleicher Garten, gleiche Nachbarn.
Werkzeug 3 · Modell-Vergleich
Wählen Sie aus, was Ihnen wichtig ist – unpassende Modelle treten zurück.
| Modell | Eigentum | Vermieten | Auszahlung | Erben |
|---|---|---|---|---|
| Nießbrauch | geht an Käufer | erlaubt | Einmalbetrag | Immobilie nicht |
| Wohnrecht | geht an Käufer | nicht erlaubt | Einmalbetrag, meist höher | Immobilie nicht |
| Teilverkauf | Teil bleibt Ihrer | eingeschränkt | Einmalbetrag | Ihr Anteil |
| Leibrente | geht an Käufer | je nach Vertrag | monatlich, lebenslang | Immobilie nicht |
| Umkehrhypothek | bleibt komplett | möglich | monatlich oder einmalig | nach Ablösung |

Werkzeug 4 · Wert-Check in 30 Sekunden
Grobe Spanne
Beispielwerte, keine echten Marktdaten. Ein Gutachten berücksichtigt Grundstück, Ausstattung und Lage im Detail.
Diesen Wert im Rechner verwenden →Ehrliche Antworten
Und was Sie noch wissen möchten, fragt man am besten den Chat unten rechts.
Bei einer Einmalzahlung bleibt das Geld bei Ihnen bzw. Ihren Erben. Bei einer Leibrente endet die Zahlung – deshalb lohnt sich eine vereinbarte Mindestlaufzeit.
Beim Nießbrauch dürfen Sie vermieten und die Miete behalten. Beim Wohnrecht kommt es auf den Vertrag an – darauf achten wir besonders.
Das regelt der Vertrag. Beim Wohnrecht trägt meist der Käufer große Reparaturen, beim Nießbrauch oft Sie. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede schwarz auf weiß.
Am besten sitzen sie beim zweiten Gespräch mit am Tisch. Das empfehlen wir ausdrücklich.
Werkzeug 5 · Rückruf
Tag und Uhrzeit wählen – wir melden uns dann, nicht vorher. Oder rufen Sie direkt an: 0841 / 000 000 (Beispiel).